Die ASK wurde 1982 von den Spitzenverbänden der deutschen Unterhaltungsautomaten-
wirtschaft gegründet. Mehr als 20 Jahre hat sie als freiwillige Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft elektronische Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes geprüft und dem Prüfergebnis entsprechende Plaketten vergeben.
Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. April 2003 nimmt die ASK die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung elektronischer Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit gem. §§ 13 und 14 JuSchG verbindlich vor.