Rechtsprechung

Die Rechtsprechungsdatenbank bietet einen Überblick über ausgewählte Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte zum gewerblichen Spielrecht. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern enthält eine Sammlung für das gewerbliche Spiel in Deutschland besonders relevanter Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechungsdatenbank wird regelmäßig aktualisiert. 

Die Rechtsprechungsdatenbank wurde erstellt von der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf, die für deren Inhalt und Aktualisierung verantwortlich ist. Etwaige Nachfragen und Anmerkungen zum Inhalt der Rechtsprechungsdatenbank richten Sie bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer oder Rechtsanwältin Dr. Susanne Koch: 

Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M. 
Rechtsanwalt 
— Partner — 
Hengeler Mueller 
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB 
Benrather Straße 18-20 
D-40213 Düsseldorf 
Tel.: +49 211 8304-141 
Fax: +49 211 8304-170 
E-mail: dirk.uwer@hengeler.com

Dr. Susanne Koch 
Rechtsanwältin 
— Senior Associate — 
Hengeler Mueller 
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB 
Benrather Straße 18 - 20 
D-40213 Düsseldorf 
Tel.: + 49 211 8304-132 
Fax.: + 49 211 8304-170 
E-mail: susanne.koch@hengeler.com

Technische Fragen zur Nutzung der Rechtsprechungsdatenbank richten Sie bitte an den VDAI.  

Es werden alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Wiedergabe in der Rechtsprechungsdatenbank enthaltenen Entscheidungen zu gewährleisten. Jedoch ist jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen oder dem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Entscheidungen ausgeschlossen. Die in der Rechtsprechungsdatenbank enthaltenen Entscheidungen dienen lediglich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Mit der Nutzung der Rechtsprechungsdatenbank kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Webseite oder der Kanzlei Hengeler Mueller zustande, die gegenüber dem Nutzer auch keine Aufklärungspflichten oder sonstige vertragliche oder vorvertragliche Verpflichtungen übernimmt. 

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