Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist ein hoch regulierter Wirtschaftszweig. Grundlagen sind die Gewerbeordnung (GewO) sowie die gemäß § 33f GewO erlassene Spielverordnung (SpielV) - das für die Entwicklung, Herstellung und Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeiten entscheidende Regelwerk.
- Gewerbeordnung (GewO), relevante Vorschriften §§ 7, 33c – i, § 60a, § 144, § 145, § 148, § 148c GewO
Die letzten Änderungen der GewO mit Relevanz für das gewerbliche Geldspiel, insb. die Neufassung des § 7 GewO (Mitteilungspflicht bei Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung) und die Neueinfügung von § 148c GewO (Einziehung), durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der GewO und anderer Gesetze vom 9. November 2022 treten am 1.1.2023 in Kraft. Erst zu diesem Zeitpunkt wird auch die im Internet abrufbare (oben verlinkte) Veröffentlichung der GewO aktualisiert, da bis Ende des Jahres das Gesetz in der derzeitigen Fassung Gültigkeit hat.
- Gesetz zur Änderung der GewO und anderer Gesetze vom 05. Dezember 2012,
BGBl. Teil I, Nr. 57 vom 11. Dezember 2012, S. 2415 ff.- BT-Drs. 17/10961 vom 10. Oktober 2012
- BR-Drs. 472/12 vom 10. August 2012
- Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts vom 18. Juli 2016,
BGBl. Teil I, Nr. 35 vom 22. Juli 2016, S. 1667 und 1672
Zur Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Gebührenverordnungen waren Folgeänderungen erforderlich. § 33f Abs. 2 Nr. 1 und 2
wurden entsprechend angepasst.
Die Änderungen der für das gewerbliche Geldspiel maßgeblichen Vorschriften erfolgten durch Art. 3 Abs. 10 (Inkrafttreten: 1. Oktober 2019) und Art. 4 Abs. 58 (Inkrafttreten: 1. Oktober 2021).
- Gesetz zur Änderung der GewO und anderer Gesetze vom 9. November 2022, BGBl. Teil I, Nr. 43 vom 15. November 2022, S. 2009 bis 2014
- BT-Drs. 20/3067 vom 10. August 2022
- BR-Drs. 245/22 vom 27. Mai 2022
Historische Entwicklung der SpielV
- Dritte Verordnung zur Änderung der SpielV
BGBl. Teil I, Nr. 15 vom 23. April 1993, S. 460
- Vierte Verordnung zur Änderung der SpielV
Stand: 1. Mai 2003 (vom VDAI erstellte Lesefassung)
- Fünfte Verordnung zur Änderung der SpielV
Der Bundesrat hat der 5. Verordnung zur Änderung der SpielV anlässlich seiner Sitzung am
14. Oktober 2005 mit Maßgaben (Änderungen) zugestimmt. Die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Materialien sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:- BR-Drs. 655/05 vom 30. August 2005
Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (heute: Wirtschaft und Energie) vorgelegten Verordnungstextes einer "5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung" mit Begründung und Vorblatt. - BR-Drs. 655/05 (Beschluss) vom 14. Oktober 2005
Die vom Bundesrat anlässlich seiner Sitzung am 14. Oktober 2005 beschlossenen Maßgaben (Änderungen) zur "5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung". - Synopse
Gegenüberstellung der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Paragraphen der SpielV (linke Spalte), die durch die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV geändert worden sind (rechte Spalte). - BGBl. Teil I, Nr. 74 vom 23. Dezember 2005, S. 3495 ff.
Veröffentlichung der 5. Verordnung zur Änderung der SpielV - BGBl. Teil I, Nr. 6 vom 1. Februar 2006, S. 280 ff.
Bekanntmachung des vollständigen Wortlauts der SpielV in der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung (Lesefassung) - Weisung des BMWi an die PTB vom 17. Oktober 2007 (unternormative Regelung)
- BR-Drs. 655/05 vom 30. August 2005
- Sechste Verordnung zur Änderung der SpielV
Die 6. Verordnung zur Änderung der SpielV ist am 11. November 2014 in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Materialien sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:- Evaluierungsbericht zur 5. Verordnung zur Änderung der SpielV, BR-Drs. 881/10 vom
8. Dezember 2010 - "6. Verordnung zur Änderung der SpielV", Entwurf des BMWi (BR-Drs. 437/13)
- Notifizierungsnachricht Not. 2013/149/D vom 12. März 2013
- Maßgabebeschluss des Bundesrats vom 05. Juli 2013 [BR-Drs. 437/13 (Beschluss)]
- Notifizierungsnachricht Not. 2014/289/D vom 20. Juni 2014
- BGBl. Teil I, Nr. 50 vom 10. November 2014, S. 1678-1682 – Amtliche Veröffentlichung der 6. Verordnung zur Änderung der SpielV
- Evaluierungsbericht zur 5. Verordnung zur Änderung der SpielV, BR-Drs. 881/10 vom
- Siebte Verordnung zur Änderung der SpielV
Die 7. Verordnung zur Änderung der SpielV trat am 13. Dezember 2014 in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Materialien sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:- "7. Verordnung zur Änderung der SpielV" (BR-Drs. 471/14) sowie BR-Drs. 471/14 (Beschluss)
- BGBl. Teil I, Nr. 57 vom 12. Dezember 2014, S. 2003 - Amtliche Veröffentlichung der
7. Verordnung zur Änderung der SpielV - Synopse
Gegenüberstellung der 5. Verordnung zur Änderung der SpielV (linke Spalte) und der 6. und 7. Verordnung zur Änderung der SpielV (rechte Spalte). - Evaluierungsbericht zur 6. und 7. Verordnung zur Änderung der SpielV, Stand: 30. Juni 2017
- Evaluierungsbericht zur 6. und 7. Verordnung zur Änderung der SpielV, Stand: 30. Juni 2021
- Änderungen im Rahmen der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Zur Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Gebührenverordnungen waren verschiedene Änderungen erforderlich. § 17 SpielV wird aufgehoben (Art. 4 Abs. 61). Neuer Regelungsstandort der Vorschrift für Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wird eine besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Änderung trat am 1. Oktober 2021 in Kraft (Art. 7 Abs. 3).
Bereits Ende 1989 haben sich die Hersteller von Geldspielgeräten im Rahmen einer freiwilligen selbstbeschränkenden Vereinbarung verpflichtet, an allen Geldspielgeräten deutlich sichtbare, sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise (Piktogramme) sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei exzessivem Spielverhalten anzubringen (BT-Drs. 11/6224 vom 15. Januar 1990).
Ab 1. Januar 2006 ist diese Regelung durch § 6 Abs. 4 SpielV zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten für Spieler mit problematischem Spielverhalten. Aktuell wird hier eine Telefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht.
- Wichtige Informationen für die Zulassung von Geldspielgeräten gemäß § 33c GewO befinden sich auf der Website der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unter www.ptb.de/spielgeraete.
- Notifizierungsnachricht Not. 2015/68/D vom 13. Februar 2015 beinhaltet die erforderliche Notifizierung der Technischen Richtlinie 5.0 (Stand 27. Januar 2015)
- Spielverwaltungsvorschrift (SpielVwV)
Die SpielVwV ist eine sog. Musterverwaltungsvorschrift mit Anregungs- und Empfehlungscharakter. Sie wurde letztmalig 2006/2007 aktualisiert. Sie ist aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und nach einhelliger Meinung der Länder veraltet.
- Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)
Die UnbBeschErtV betrifft das Verfahren der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 GewO. Auf deren Grundlage erteilt das Bundeskriminalamt Unbedenklichkeitsbescheinigungen, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, die serienmäßig produziert wird.